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Ausführliche Informationen zur Einreise nach Großbritannien

BRITISH TOURIST AUTHORITY
Urlaubsservice Großbritannien
Westendstraße 16­22
60325 Frankfurt
Tel.: 069­971123
Fax: 069­97112444
http://www.visitbritain.com/de

PET TRAVEL SCHEME

Bedingungen für die Einreise von Haustieren (Hunde und Katzen) nach Großbritannien

Das Pet Travel Scheme (PETS) ist ein System von Bestimmungen, nach denen Sie mit Ihrem Haustier - Hund oder Katze - aus bestimmten Ländern nach Großbritannien einreisen dürfen (*nur auf zugelassenen Routen!), ohne Ihr Haustier in Quarantäne geben zu müssen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. PETS wurde als ein Versuchsprojekt für den Transport von Hunden und Katzen aus bestimmten europäischen Ländern (u. a. aus Deutschland, Schweiz, Österreich) nach Großbritannien am 28. Februar 2000 eingeführt. Mittlerweile ist es auf unbestimmte Zeit in Kraft gesetzt worden und unterliegt periodischen Überprüfungen und Veränderungen. Der Agrarministerrat einigte sich am 27. Juni 2002 in Luxemburg auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einem Entwurf für eine Verordnung des Rates und Parlaments über das Verbringen von Haustieren. Diese wird sich weitgehend am Pet Travel Scheme orientieren. Das Vereinigte Königreich begrüßt die EU-weite Harmonisierung der Vorschriften, die es ihm erlauben, sein im Februar 2000 eingeführtes Pet Travel Scheme mindestens bis 2008 fortzuführen.

(* u. a. Fähren auf den Strecken Calais-Dover, Oostende-Dover, Hoek van Holland-Harwich)


Vorgehensweise in Kurzform

  1. Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip versehen werden (bevor es gegen die Tollwut geimpft wird).

  2. Dann muss Ihr Haustier gegen die Tollwut geimpft werden, und es müssen regelmäßige Auffrischimpfungen vorgenommen werden.

  3. Nach der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis muss hervorgehen, dass der Impfstoff dem Tier einen ausreichenden Schutz gegen die Tollwut gibt.

  4. Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier nach dem Vereinigten Königreich verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutimpfbescheinigung für Ihr Tier ausgestellt werden (erhältlich beim Amtstierarzt).

  5. In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss Ihr Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung ausgestellt werden (Ihr Tierarzt hat diese Bescheinigung vorrätig).

  6. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich werden Sie auch aufgefordert, eine Erklärung über den Ort zu unterzeichnen, an dem das Tier gehalten wurde. Das Formular hierfür erhalten Sie bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier nach dem Vereinigten Königreich befördert.
    Ausführliche Information (PDF)


Weitere Informationen

Britische Botschaft
Wilhelmstr. 70-71, 10117 Berlin
Tel.: 030-204570
Fax: 030-20457594
E-Mail: info@britischebotschaft.de
Website: http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm

Auskunft erhält man auch unter den folgenden Telefon- und Fax-Nummern (montags bis freitags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr MEZ):

PETS Helpline
Tel.: 0044-870-2411710
Fax: 0044-207-9046834
E-Mail: pets.helpline@defra.gsi.gov.uk
Website: http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/home.htm

PET TRAVEL SCHEME - Ergänzungen

Kanalinseln

Die Kanalinseln (Jersey und Guernsey) nehmen seit 15. Mai 2000 am Pet Travel Scheme teil und man kann unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer Einreise ins Vereinigte Königreich einen Hund oder eine Katze mitnehmen. Dies ist über die Route St. Malo nach Guernsey oder Jersey (ausschließlich mit der Fährgesellschaft Emeraude Lines) oder auch über das Vereinigte Königreich möglich (nur auf zugelassenen Fährstrecken).

Weitere Informationen bei:

States of Jersey Dept. of Agriculture & Fisheries
Website: http://www.agfish.co.uk

oder

Jersey Tourism
Liberation Square
St. Helier, Jersey JE1 1BB, Channel Islands
Tel.: 0044-1534-50 07 77
Fax: 0044-1543-50 08 88
E-Mail: jtourism@itl.net
Website: http://www.jtourism.com

Guernsey Tourist Board
P.O. Box 23
St. Peter Port, Guernsey GY1 3AN, Channel Islands
Tel.: 0044-1481-72 35 52
Fax: 0044-1481-71 49 51
E-Mail: enquiries@tourism.guernsey.net
Website: http://www.guernseytourism.gov.gg

oder

Tel.: 0044-1481-23 57 41
Fax: 0044-1481-23 5015
E-Mail: admin@agriculture.guernsey.gg


Gesetzliche Bestimmungen

Besucher mit Haustieren sollten sich darüber im Klaren sein, dass in Großbritannien sehr strikte Tierschutzbestimmungen gelten. Insbesondere macht die Tierschutzorganisation RSPCA darauf aufmerksam, dass Tiere bei hohen Außentemperaturen nicht in Autos zurückgelassen werden dürfen und dass bei Zuwiderhandeln Strafanzeige erstattet wird. Weitere Informationen bei:

RSPCA (Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals)
Wilberforce Way, Southwater, Horsham, West Sussex RH13 9RS, England
Tel.: 0044-870-3 33 59 99
Website: http://www.rspca.org.uk

Weiterhin ist zu beachten, dass viele Gemeinden Problemen mit Hundekot durch strengere Auflagen an die Hundehalter begegnen. Sie müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn Ihr Hund Bürgersteige oder Parkanlagen beschmutzt. Einige Strände sind in der Badesaison für Hunde gesperrt.

Da die Regelungen (sowie auch die Höhe der Bußgelder) von Ort zu Ort unterschiedlich sind, sollten Besucher sich an folgende Grundregeln halten:

  • Lassen Sie Ihren Hund niemals ohne Aufsicht. Hunde, die ohne ihre Halter angetroffen werden, können als Streuner angesehen und entsprechend behandelt werden.

  • Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und rüsten Sie sich am besten mit geeigneten Hilfsmitteln aus. Einfache Plastikbeutel eignen sich dazu genauso wie die vielerorts erhältlichen "Poop-Scoops" (frei übersetzt "Häuflein-Schäuflein"). Auch wenn der Hund nicht angeleint ist, bleibt die Verantwortung für die Verschmutzung beim Hundehalter und die anfallenden Geldbußen sind zum Teil empfindlich hoch (bis zu £1.000).

  • Wenn Sie mit dem Hund unterwegs sind, legen Sie ihm ein Halsband mit Adressschild an.


Ratschläge für Reisende

Unterkunft

Folgende Erfahrungswerte hat die British Tourist Authority/London bei einer Umfrage unter Hoteliers und Vermietern gesammelt, die Gäste mit Haustieren willkommen heißen:

  • Bei den "hundefreundlichen" Unterkünften wird in der Regel zur Vorbuchung geraten. So können gegebenenfalls auch vorher besondere Arrangements im Zusammenhang mit der Unterbringung der Tiere getroffen werden. Bei kleineren Privatquartieren ist eine vorherige Absprache besonders sinnvoll, wenn die Vermieter selbst Hundehalter sind. Beispielsweise gibt es Häuser, in denen aus diesem oder einem anderen Grund keine großen Hunde akzeptiert werden. Gäste mit Katzen sind in der Regel in "hundefreundlichen" Häusern ebenfalls willkommen. Es kann jedoch auch hier Ausnahmen geben. In diversen Unterkunftsverzeichnissen und Hotelführern (z. B. AA The Hotel Guide) wird angegeben, welche Häuser Hunde als Übernachtungsgäste willkommen heißen.

  • Empfehlenswerte Publikationen: "AA Pet Friendly Places to Stay" und "Pets Welcome". Bezugsquelle in Deutschland: Britain Direct GmbH, Ruhbergstr. 8, 69242 Mühlhausen, Tel.: 06222-67805-0, Website: http://www.britaindirect.com.

  • Für Internet-Benutzer gibt es einen direkten Zugriff auf hundefreundliche Unterkünfte unter http://www.holidayguides.com.

  • Von einigen Häusern (meist von größeren Hotels) wird eine kleine Übernachtungsgebühr für das Tier erhoben. Utensilien wie Decken, Hundekörbe, Futterschüsseln sollten mitgebracht werden, da nur wenige Hotels/B&Bs sie zur Verfügung stellen können. Einige Häuser haben Zimmer speziell für Gäste mit Haustieren eingerichtet, lassen Haustiere dann aber nur in diesen Räumen zu. Das Mitnehmen des Tieres in Aufenthaltsräume oder Hotelbars ist nicht immer gestattet. Man sollte sich daher vergewissern und vorher nachfragen. Das gilt auch besonders für Speise- und Frühstücksräume, wo Tiere meist unerwünscht sind.

Mitnahme von Hunden in Restaurants/Geschäften

Wichtiger Hinweis: Es ist selten gestattet, einen Hund in ein Restaurant, einen Tea Shop oder in ein Geschäft mitzunehmen. Vierbeiner müssen leider oft draußen bleiben. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte beim Personal nach den Regeln.

Sehenswürdigkeiten

Bei den meisten Sehenswürdigkeiten sind keine Haustiere in den Innenräumen zugelassen. Die größeren Organisationen wie "National Trust" und "English Heritage" lassen Haustiere nur in ihren Freilichtmuseen und Parks zu. Ähnlich wie bei der Unterkunftsfrage sollte man am besten bei den einzelnen Museen/Sehenswürdigkeiten anfragen. Ein ausdrückliches Verbot für Haustiere besteht bei den "Historic Royal Palaces".

Verkehrsbetriebe

Bei den Eisenbahngesellschaften werden (gut erzogene) Haustiere mitgenommen. Hunde sollten angeleint sein, Katzen in Körben transportiert werden. Gleiches gilt für die Londoner U-Bahn und - sofern keine Einwände des Fahrers bestehen - für die meisten Busbetriebe.

Strand

An vielen populären Stränden ist es zwischen Ostern und dem 1. Oktober leider nicht gestattet, Hunde an den Strand mitzunehmen. Eine Liste dieser Strände erhält man bei den örtlichen Fremdenverkehrsämtern. In vielen Seebadeorten hingegen gibt es sehr schöne und lange Promenaden am Meer entlang, auf denen Spaziergänger mit Hund willkommen sind.

Alle Angaben ohne Gewähr
Stand: Juli 2002 (Fact Sheet Code: PETS)


 

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